Tel: 01/489 41 71; 0699 12050774
Odoakergasse 25, 1160 Wien, Österreich
ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand November 2015
Kostenvoranschläge sind entgeltlich, soferne Kosten hiefür vereinbart werden. Die Kosten werden bei nachfolgender Auftragserteilung in Abzug gebracht und zwar in dem Verhältnis in dem sich der tatsächlich erteilte Auftrag zum Umfang des ursprünglichen Kostenvoranschlages verhält.
- Die Zahlungen für erbrachte Instandsetzungsarbeiten und verkaufte Waren haben bei Übergabe in bar zu erfolgen. Bei erforderlichem Einkauf von Ersatzteilen ist eine 50 %ige Anzahlung der zu erwartenden Materialkosten zu leisten.
- Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Reparaturgegenstand ab jenem Tag, der dem genannten Fertigstellungstermin folgt, vom Auftragnehmer auf öffentlicher Verkehrsfläche abgestellt werden kann.
- Ersetzte Altteile sind vom Auftragnehmer bis zur Übernahme des Reparaturgegenstandes aufzubewahren und deren Herausgabe kann bis zu diesem Zeitpunkt verlangt werden, anderenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Altteile zu entsorgen.
- Eigentumsvorbehalt: Alle gelieferten und anmontierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
- Recht zur Zurückbehaltung des Reparaturgegenstandes: Dem Auftragnehmer steht wegen aller seiner Forderungen aus dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere für den Aufwand oder aus dem ihm verursachten Schaden, sowie für einschlägige Materiallieferungen ein Zurückbehaltungsrecht an dem betroffenen Reparaturgegenstand des Auftraggebers zu. Weisungen über den Reparaturgegenstand zu verfügen, muss der Auftragnehmer erst nach vollständiger Bezahlung seiner Forderungen ausführen.
- Zur Ausführung der Leistungen im Rahmen der Gewährleistung hat der Auftraggeber den Reparaturgegenstand dem Auftragnehmer in dessen Betrieb auf eigene Kosten und Gefahr zu überstellen.
- Die Zahlung für erbrachte Instandsetzungsarbeiten und verkaufte Ware hat bei Übergabe bar zu erfolgen. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 10 % Mahnspesen verrechnet. Alle Kosten und Spesen die aus der Mahnung oder dem Inkasso fälliger Zahlungen entstehen, wie Kosten eines Inkassobüros, Anwaltskosten, Gerichtskosten, sind vom Schuldner dem Unternehmen zu ersetzen.
- Schadenersatz: Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt auch bei Verlust des vom Auftragnehmers übernommenen Reparaturgegenstandes.
- Für im Fahrzeug befindliche Gegenstände, die nicht zum Betrieb des Fahrzeuges gehören, wird vom Auftragnehmer nicht gehaftet.
- Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens
- Gerichtsstand ist Wien
E-mail: office@edis-garage.at